Sie sind aufgrund des DMÖ im Berufsalltag mit Herausforderungen konfrontiert? Dann ist es ratsam, mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in darüber zu sprechen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Grundsätzlich gilt: Wenn wegen einer Krankheit oder Behinderung der Job in Gefahr ist, gibt es verschiedene Hilfen für Betroffene, etwa die „Leistungen zur Teilhabe“ (LTA), auch berufliche Rehabilitation genannt. Diese Hilfen können Menschen mit einer Sehschwäche unterstützen.1 Sie umfassen beispielsweise Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes, darunter Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen wie spezielle Softwareergänzungen für den Computer oder vergrößernde Sehhilfen.1,2 Ziel ist es, auf diese Weise die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.2 Die Beantragung der LTA läuft je nach Maßnahme entweder über die betroffene Person oder das Unternehmen bei einem Rehabilitationsträger.2 Das kann je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sein.2 Wer wann zuständig ist und weitere Informationen erfahren Sie beispielsweise auf der Webseite des Instituts für Berufliche Bildung (IBB AG).

Eine Frau vor einer weißen Tafel bespricht etwas mit einem Kollegen.
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Hilfen für Betroffene mit Schwerbehinderung

DMÖ-Patient*innen mit starken Sehbeeinträchtigungen können gegebenenfalls derartig eingeschränkt sein, dass ihnen ein Schwerbehindertenausweis zusteht.3 Der Ausweis ermöglicht Betroffenen bestimmte Nachteilsausgleiche. Beispielsweise gilt für schwerbehinderte Beschäftigte ein besonderer Kündigungsschutz.4 Zudem haben sie Anspruch auf fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr.Arbeitgeber*innen sind außerdem verpflichtet, den Arbeitsplatz schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen so einzurichten, dass ein behindertengerechter Arbeitsablauf möglich ist.4

Sehbehinderte Menschen gelten als schwerbehindert, wenn durch Ärzt*innen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.4 Dafür müssen Sie zunächst einen Antrag zur Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) beim zuständigen Versorgungsamt oder der zuständigen Behörde stellen. Das Bürgeramt Ihrer Stadt informiert über die Adressen. Teilweise können Sie den Antrag auch online stellen.

Hier finden Sie weiterführende Unterstützung

Berufstätige Menschen, die mit Sehbeeinträchtigungen infolge eines DMÖ zu kämpfen haben, können neben den genannten Ansprechpartnern weitere Hilfen bei verschiedenen Diensten, Verbänden und Organisationen erhalten. Wir haben einige Anlaufstellen zum Thema Beruf gesammelt:

1. Integrationsfachdienste (IFD)
Deutschlandweit beraten und unterstützen Mitarbeiter*innen der Integrationsfachdienste auch Menschen mit Seheinschränkungen bei der Arbeitssuche und Integration in den Betrieb. Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) finden Sie einen zuständigen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe.

2. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Der DBSV vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen von Menschen, die etwa sehbehindert und blind sind oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann. Auf der Webseite des Verbands finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Ausbildung und Beruf.

3. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS)
Dieser Selbsthilfeverein setzt sich für Bildung und Arbeit für sehbeeinträchtigte Menschen ein. Expert*innen des Selbsthilfevereins beraten Interessierte etwa zu Hilfsmitteln im Berufsalltag. Zudem bietet der Verein eine Rechtberatung an. Informieren Sie sich auf der Webseite des Vereins über die
Hilfsangebote.

4. PRO RETINA Deutschland e. V.
Auch die PRO RETINA e. V., eine Patient*innenorganisation für Menschen mit Netzhauterkrankungen, steht Ihnen bei Fragen zum Beruf beratend zur Seite. Über den Beratungsfinder finden Sie nicht nur die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen. Die Patient*innenorganisation hat zudem ein hilfreiches E-Learning Modul zur Bewilligung einer Arbeitsassistenz erstellt, das Betroffenen bei der Antragserstellung helfen kann. Denn: Schwerbehinderte Menschen können gegebenenfalls im Berufsalltag durch Arbeitsassistenzen unterstützt werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Informationen dieses Artikels allgemeiner Art sind. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
 

Quellen:

  1. Berufliche Reha (LTA). https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/berufliche-reha-leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben.html, zuletzt aufgerufen am 03.07.2023.
  2. FAQ. https://www.talentplus.de/faq/, zuletzt aufgerufen am 03.07.2023.
  3. Erfolgreich im Beruf trotz Diabetes. https://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/berufswahl_und_alltag_, zuletzt aufgerufen am 03.07.2023.
  4. Besonderer Schutz schwerbehinderter Menschen. https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/07_besonderer_schutz/node.html, zuletzt aufgerufen am 03.07.2023.