Besonders wichtig für die Sehkraft und zur RVV-Prophylaxe: regelmäßige augenärztliche Kontrollen. Diabetiker*innen: mindestens einmal jährlich, gegebenenfalls öfter. Alle ab 40 Jahren: jährliche Glaukom-Früherkennungsuntersuchung (derzeit keine gesetzliche Kassenleistung).

Check-up 35 bei dem*der Hausärzt*in

Allgemeiner Gesundheitscheck für alle über 35-Jährigen im Abstand von 3 Jahren (unter anderem Blutdruck-, Blutfett- und Blutzuckerkontrolle).

Wer ein erhöhtes Risiko für retinale Venenverschlüsse besitzt, sollte einmal jährlich einen Termin bei dem*der Augenärzt*in vereinbaren. Bei Diabetiker*innen, die besonders häufig an Retinopathien und Makulopathien/Makulaödem erkranken, empfehlen sich sogar mehrere Kontrolltermine im Jahr. Augenärzt*innen raten allen Menschen über 40 Jahren zu einer jährlichen Glaukom-Früherkennungsuntersuchung. Die dazugehörende schmerzfreie Augeninnendruckmessung zählt derzeit nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen.

Retinale Venenverschlüsse erkennen

Anhand verschiedener Untersuchungsmethoden kann der*die Augenärzt*in einen RVV feststellen und den Schweregrad bestimmen. Dazu gehören Untersuchungen mit einer speziellen Lampe (Spaltlampe), die Fluoreszenzangiografie zur Darstellung der Netzhautgefäße und die Kontrolle der Sehschärfe und Pupillenreflexe. Manchmal erfolgt zusätzlich eine Blutuntersuchung (Gerinnungsdiagnostik).

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